Kann man die Handwerker-Rechnung von der Steuer absetzen?
Ja! Sie können pro Haushalt bis zu 1.200 € im Jahr von der Steuer absetzen. Das gilt für fast alle Renovierungsarbeiten am eigenen Haus und Hof.
Allerdings können nur die Arbeitskosten abgesetzt werden, das gilt nicht für das Material! Außerdem darf die Rechnung nicht in bar bezahlt werden.
Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten – bis zu einem Höchstwert von 6.000 € – jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten geltend machen.
Haben Sie also eine Rechnung von 6.000 € für die Badrenovierung auf dem Tisch liegen? Legen Sie diese schnell zu der Steuererklärung, denn dann können Sie 1.200 € vom Finanzamt wiederbekommen.
Bei einer Rechnung in Höhe von 3.000 € steht Ihnen immerhin noch ein Steuerbonus von 600 € zu!
Aber auch für andere Handwerkerleistungen, die nicht zu den Renovierungsarbeiten zählen, können zusätzlich 20% der Arbeitskosten abgesetzt werden.
Hierzu zählen z.B. Wohnungsreinigungen, Fensterputzer etc.
So bekommen Sie Geld für Ihre Handwerkerrechnung wieder:
- Sie als Steuerzahler müssen die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen
- Die Arbeitskosten müssen gesondert ausgewiesen sein
- Die Arbeitskosten und Fahrtkosten (inkl. MwSt.) werden begünstigt
- Die Materialkosten werden nicht berücksichtigt
- Haben Sie einen Wartungsvertrag? Dann genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten entnommen werden können
- Das Finanzamt will einen Überweisungsbeleg der einen Kontoauszug sehen, woraus ersichtlich wird, dass man mit einer EC-Karte oder per Überweisung bezahlt hat
Weitere Hinweise:
- Zusammen veranlagte Ehepaare können den Bonus nur einmal nutzen
- Der Steuerbonus wird nicht mehr gewährt, wenn Sie die Handwerkerrechnung schon als Betriebsausgabe, als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht haben